Wie man eine neue Betriebserlaubnis erlangt:
Auf Emailanfrage beim TÜV Hessen erhielt ich umgehend folgende Antwort:
Der Weg zu einer neuen Betriebserlaubnis ist für kleine und große Krafträder vom Ablauf her identisch. Der Unterschied besteht darin, daß
für Kraftfahrzeuge, die nicht dem normalen Zulassungsverfahren unterliegen (Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen), bei der Begutachtung ein Betriebserlaubnisvordruck (§ 18 Abs. 5 StVZO) an Stelle eines § 21 Gutachtens durch die Prüfstelle ausgefertigt wird. Die Zulassungsstelle erteilt dann, wenn die KBA-Anfrage vorliegt, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug direkt auf dem Betriebserlaubnisvordruck.
Hier meine Empfehlung für Leute, die alles in einem Rutsch erledigen wollen:
Wenn das Kfz läuft und alles funktioniert fragt man beim Kraftfahrtbundesamt an, ob das Fahrzeug angemeldet oder als gestohlen gemeldet ist. Das muß sein, denn ohne diese Auskunft kann der Sachverständige kein Gutachten erstellen. Das Formular steht hier. Die Gebühr (Nachname) beträgt 26,50 DM. Die Auskunft gilt nur vier Wochen lang! Nachdem man die Auskunft hat, holt man sich ein "rotes" Nummernschild innerhalb der Geltungsdauer der Auskunft und fährt zum TÜV. Am besten, man fragt vorher telefonisch, wann der entsprechende Sachverständige Dienst hat. Der guckt sich das Teil ganz genau an und fragt beim Zentralarchiv des TÜV nach einer bestehenden Betriebserlaubnis und bekommt die Daten gefaxt. Die vergleicht er dann mit dem vorgeführten Fahrzeug. Eine Briefkopie einer baugleichen Maschine nutzt gar nix, denn theoretisch kann die Betriebserlaubnis von Rahmennummer xy zu Rahmennummer xy + 1 durch Modellpflege eine andere sein. Briefkopien sind immer nur ein ungefährer Anhaltspunkt und auf sowas darf sich kein Offizieller verlassen!
Wenn alles OK ist erstellt der TÜV-Mann ein Gutachten, mit dem man auf der Zulassungsstelle Brief und Schein und Nummernschild bekommt. Bei Mofas gibt’s halt den Stempel auf den Betriebserlaubnisvordruck und man kann sich dann ein Versicherungskennzeichen kaufen.
Ein H-Kennzeichen lohnt sich bei Motorrädern erst ab 1 Liter Hubraum! Ich habe meine Express auch fest angemeldet. Mit dem roten Sammlerkennzeichen darf man nur auf Treffen und zu Probe- und Einstellungsfahrten. Außerdem braucht man ein poliz. Führungszeugnis. Dafür muß man dann aber nie mehr zum TÜV, denn mit dem Führungszeugnis hat man seine Ordentlichkeit bewiesen und mit dem Fahrzeugschein für ein H-Kennzeichnen verpflichtet man sich dazu, seine darauf angemeldeten Fahrzeuge straßenverkehrstauglich zu halten.
Trotz aller Tips empfehle ich, bei TÜV und Zulassungsstelle vorher anzurufen (bevor man die Anfrage stellt). Bei uns in Friedberg wollte der Kassierer vom TÜV z. B. einen Kaufvertrag sehen, obwohl ich ja mit der KBA-Auskunft nachweisen konnte, daß die Kiste nicht geklaut war... Eventuell braucht man bei Antransport mit Anhänger kein “rotes” Nummernschild. Natürlich braucht man die sonst üblichen Zutaten wie Personalausweis, Deckungskarte, 2 Wegfahrsperren (kann sein, daß die der Beamte sehen will). Falls die Maschine nur eine hat, würde ich ein Bügelschloß mitnehmen. Bei meiner Express hat er das Lenkschloss und den popeligen Zündschalter, der ja eigentlich kein Schloß ist, anerkannt. Falls doch Mängel auftauchen, mit denen man nicht gerechnet hat, kannt man innerhalb der Geltungsdauer der Auskunft wiedervorführen. Das ist dann noch erschwinglich.
Email an mich